Der Bundesrat hat am 26.02.2016 die Änderung der Rechnungszinsermittlung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz beschlossen.
Somit ergibt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein Bilanzierungswahlrecht:
Betroffene Unternehmen können nun wählen, ob die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2015 mit einem Zins von 3,89% oder 4,31% bewertet werden sollen. Durch Nutzung des Wahlrechts fallen die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2015 um durchschnittlich etwa 5-10% geringer aus.
Unser Kooperationspartner, das Wirtschaftsmathematische Institut Mensch & Kuhnert GmbH hat auf ihrer Internetseite weitere Informationen zu dieser Gesesetzesänderung zusammengestellt.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater